28 März 2025

News

Verbot von Rodentiziden mit Antikoagulanzien für Privatpersonen

Ab dem 1. April 2025 tritt in der Schweiz eine wichtige Änderung in Kraft: Der private Gebrauch von Rodentiziden mit Antikoagulanzien wird verboten. Dies betrifft sowohl den Kauf als auch die Anwendung dieser Produkte durch Privatpersonen.

Ein Kübel voller Rodentiziden ist zu sehen. Dabei hebt eine Hand in Handschuhen einige davon aus dem Kübel.

Warum dieses Verbot?

Rodentizide mit Antikoagulanzien sind effektive Mittel zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten, bergen jedoch erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt.

Antikoagulanzien sind blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, die als Arzneimittel für die Behandlung von Thrombosen und Embolien eingesetzt werden. In Rodentiziden bewirken sie innere Blutungen bei Nagetieren, die nach mehrtägiger Aufnahme zum Tod führen.

Eine Hausratte sitzt auf einem Holzpodest

Diese Stoffe sind jedoch nicht nur für Ratten und Mäuse gefährlich: Sie sind hochtoxisch für viele andere Tiere und reichern sich in der Umwelt sowie in der Nahrungskette an. Eine Studie (Riegraf et al., 2022) zeigte, dass Wildtiere wie Füchse, Greifvögel, Igel und sogar Fische mit diesen Wirkstoffen belastet sind.

Diese Kontamination geschieht oft durch sekundäre Vergiftungen, wenn Tiere vergiftete Nager fressen. Zudem sind Antikoagulanzien nur schwer abbaubar und können in Böden und Gewässern nachgewiesen werden.

Was bedeutet das für Privatpersonen?

Ab dem 1. April 2025:

  • Rodentizide mit Antikoagulanzien dürfen nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden.

  • Bereits gekaufte Produkte dürfen nur noch innerhalb der gesetzlich festgelegten Übergangsfristen verwendet werden.

  • Mechanische Schlagfallen, alternative chemische Wirkstoffe wie Alphachloralose und Cholecalciferol sowie professionelle Schädlingsbekämpfung werden als Alternativen empfohlen.

Was bedeutet das für berufliche VerwenderInnen?

Für professionelle Schädlingsbekämpfungsunternehmen, sowie berufliche VerwenderInnen, z. B. in der Landwirtschaft oder im Hygienemanagement, gelten aktuell keine neuen Einschränkungen.

Der Grund dafür ist, dass Fachleute über das notwendige Wissen und die entsprechende Ausbildung verfügen, um Rodentizide sicher und gezielt einzusetzen. Zudem unterliegen sie strengen gesetzlichen Vorgaben, die eine fachgerechte Anwendung sicherstellen.

Das Verbot von Antikoagulanzien in Rodentiziden für Privatpersonen ist ein notwendiger Schritt, um Mensch, Tier und Umwelt zu schützen. Wer trotzdem Probleme mit Nagern hat, sollte auf sichere Alternativen umsteigen oder sich an professionelle Schädlingsbekämpfer wenden. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter!

Lesen Sie hier die Bestimmungen

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Desinfecta Techniker stellt eine DPM Rodents Rattenfalle im Aussenbereich auf.